Einführung
Beleidigungsdelikte
Volksverhetzung
Organisationsdelikte
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Brandstiftung
Notwehr / Nothilfe
StGB im Volltext
§ 306c
Brandstiftung mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.