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StGB im Volltext
Vier Monate Haft für Hitlergruß
(MAZ, 06.09.05) WALSLEBEN Das Grinsen verging Mike K. bis zum Schluss nicht: Obwohl er für vier Monaten ins Gefängnis muss. Der 20-jährige Walslebener wurde gestern vor dem Amtsgericht Neuruppin wegen Grölens von Nazi-Parolen, Zeigens des Hitlergrußes sowie Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung in der Zeit von September bis zur Silvesternacht zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. ...
Für eine weitere Tat am 16. Januar dieses Jahres muss er vier Monate absitzen. Da hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als zwei Promille vor dem Haus der Familie S. an der Dorfstraße in Walsleben mitten in der Nacht den Hitlergruß gezeigt und rechte Parolen skandiert. Und das, nachdem er vier Tage vorher wegen ähnlicher Delikte zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden war. Die Chance auf eine nochmalige Bewährungsstrafe hatte Mike K. sich damit verscherzt. Auch für die Anwendung von Jugendrecht sah das Gericht keinen Anlass. Der 20-Jährige sei in seiner Entwicklung ausgereift und einem Erwachsenen gleichzustellen.
Immer ein und dieselbe Familie hatte sich Mike K. in der Vergangenheit als Ziel seiner rechts gerichteten Angriffe ausgesucht und sie damit erheblich unter Druck gesetzt. Von dieser Familie wusste er, dass sie proisraelisch eingestellt ist. So hatte der jüngste Sohn Conrad S. gerade seinen Zivildienst in Israel abgeleistet.
Mike K. hatte sich in der Silvesternacht mit 20 anderen Sympathisanten vor dem Wohnhaus von Familie S. getroffen. Conrad S. feierte dort den Jahreswechsel mit Freunden. Eine Bierflasche und Knallkörper flogen gegen die Hauswand. Die Eltern, von Conrad herbeitelefoniert, kamen nach Hause und wurden als "Judenpisser" beschimpft. Im Verlaufe eines hitzigen Wortgefechtes schlug Mike K. Conrad S. ins Gesicht.
Seitdem die Familie aus Walsleben weggezogen ist - nicht wegen Mike K., sondern aus beruflichen Gründen - haben diese rechten Übergriffe aufgehört. Zurzeit arbeitet der gelernte Ausbaufacharbeiter bei einer Tiefbaufirma in Berlin, die ihn nach seinen Angaben übernehmen will.
Neben der Freiheitsstrafe muss Mike K. 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zusätzlich drückte ihm der Richter ein Ordnungsgeld von 300 Euro auf: wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung. Am ersten Verhandlungstag erschien der kahl rasierte Angeklagte in einem T-Shirt mit der Aufschrift "100 Prozent unkoscher". Das zog er aus. Darunter hatte er ein T-Shirt mit "all judges are bastards". Das sei eine Beleidigung des Gerichts.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung (www.maz.de) , Meldung vom 06.09.2005.