AG Gotha: Urteil im "Sprengstofflabor-Prozess"

Am 22. September 2005 fand im Gothaer Amtsgericht der Prozess gegen den 21jährigen Neonazi Matthias John aus Ohrdruf statt. Bei einer Razzia im November 2003 fanden Kripo-Beamte ein von ihm betriebenes Sprengstofflabor sowie einen mit Nazipropaganda geschmückten Versammlungsraum der örtlichen Neonaziszene samt Ordnern und Dokumenten zu einem "Nationalen Beobachter" und der lokalen Kameradschaft "NSKO". ...

John wurde vom in der Neonaziszene bundesweit-beliebten Anwalt Thomas Jauch (Weißenfels) vertreten und wg. Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu 1,5 Jahren auf Bewährung verurteilt. Der geplante Anschlag auf ein russisches Restaurant in der Silvesternacht 2004 konnte wegen zu geringer Beweislast nicht nachgewiesen werden.

Das Labor und der Kameradschaftssaal
Am 26. November 2003 durchsuchten Polizisten und Sprengstoffexperten ein Grundstück in der Goldbergstraße (Ohrdruf), nach dem es aus dem Umfeld der rechten Szene Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag gab. Geplant war nach Angaben des Neonazis Benny Hohmann, in der Silvesternacht zunächst ein Molotowcocktail auf das russische Restaurant "Troika" am Marktplatz zu werfen. Während der Razzia auf dem Grundstück von Johns Eltern, die selbst Sympathisanten der rechten Szene sind, wurde ein Sprengstofflabor und ein Versammlungsraum der örtlichen Kameradschaft entdeckt. Im Labor befanden sich neben vielen elektronischen Bauteilen auch chemische Substanzen, deren Behältnisse unter anderem mit Aufschriften wie "Sprengmittel ? Explosionsgefahr", "Schwarzpulver" oder "Raketenzündmittel" bezeichnet waren. Mikrozellulosepulver wurden ebenso wie ein kompletter Computer sicher gestellt. Die Festplatte des PCs wurde kurz zuvor bereinigt, konnte jedoch wieder rekonstruiert werden, wo dann auch Dokumente zur Herstellung von Sprengquecksilber (Quecksiberfulminat) gefunden wurden. Vor dem abgesicherten Gebäude, dessen Klingelschild mit NSKO ("Nationalsozialistische Kameradschaft Ohrdruf") beschrieben war, wurde auch eine Überwachungskamera mit Direktübertragung zum Labor installiert. In einem weiteren Raum befand sich der Versammlungsraum der Ohrdrufer Naziszene, welcher mit verbotenen Symbolen und NS-Accessoires geschmückt war.

"Heute verreckst du, du Schwein!"
John, der im Prozess von Richterin Steigerwald nicht nur als "ausgewiesener Fachmann der Chemie" sondern auch als "einer der Organisatoren im Hintergrund" und "stark in der Szene vertretener" Neonazi umschrieben wurde, stand nicht das erste mal im Fokus der Behörden. Bereits am 21.07.2004 wurde er zu 12 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, da er zusammen mit den Rechtsextremisten Scholte, Dennis Brand und Denny Hohmann zwei Menschen in ihrem Haus überfiel und auf brutale Art und Weise malträtierte. Nach dem er im September 2003 die betroffene Wohnung mit den Worten "Heute verreckst du, du Schwein!" betrat und auf sein wehrloses Opfer zunächst einprügelte sowie mit Springerstiefeln trat, griff er anschließend zu einem Kabel, mit dem er weiter auf den am Boden Liegenden einschlug und dann zu einer Glasplatte, die auf dem Opfer zersplitterte. Im Plädoyer zum neuen Fall erklärte Verteidiger Thomas Jauch (Weißenfels), John habe damals "eine Phase gehabt, wo er etwas über die Stränge geschlagen ist". "Inzwischen habe er jedoch keine schädlichen Neigungen mehr, vielmehr eine Sammelleidenschaft für Antikes, Elektrotechnik und Chemikalien." Auch ein Sprengstofflabor, sei völlig übertrieben, denn schließlich wollte der gelernte Elektroinstallateur "nur etwas größere Silvesterknaller basteln".

Vertretung durch "Promianwalt" der rechten Szene
RA Jauch relativiert wie immer die Taten seiner rechtsradikalen Mandanten. Mal sind es nur ?Jugendsünden?, mal werden antisemitische Darstellungen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit toleriert, ein anderes mal die Aktivitäten der SSS heruntergespielt. In der bundesweiten Neonaziszene ist er inzwischen zum Liebling geworden, trat als Verteidiger von sächsischen Neonazi-Kadern wie Karsten Scholz (Dresden) oder Thomas Rackow (Sächsische Schweiz), NPD-Spitzenkandidaten wie Stephan Hupka (Niedersachsen), SSS-Schlägern wie Daniel Betke (Pirna) oder Landser-Unterstützern wie Jan Botho Werner (Chemnitz) auf. Auch in Thüringen hat er nun Fuss gefasst, weitere Prozesse stehen in diesem Jahr an. Das er seinem Ohrdrufer Mandanten allerdings ?keinerlei schädliche Neigungen? attestiert ist außerordentlich konträr, da nicht nur ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Ihn läuft, sondern John bei ziemlich jeder regionalen Veranstaltung, Kundgebung und Demonstration der rechtsextremen Szene im klassischen Nazioutfit präsent ist.

Fehlendes Interesse bei der Aufklärung des Prozesses
Rückendeckung erhält er längst von seinen Eltern, die nicht nur das Labor der rechten Szene und den NS-Versammlungsraum bis zur Razzia duldeten, vielmehr noch inzwischen mit ihm gemeinsam örtliche NPD-Events besuchen. Besonders fraglich wirkt das Gutachten der Jugendgerichtshilfe, die dem Angeklagten ein gutes Elternhaus bescheinigt und kein Wort über seine rechtsextremen Aktivitäten verliert. Das mangelnde Interesse an der vollständigen Aufklärung vom Sprengstoffprozess zeigt sich auch bei der Staatsanwaltschaft, denn diese hatte wichtige Zeugen, welche das Ermittlungsverfahren erst ins Rollen gebracht haben, erst gar nicht geladen. So konnte John wegen mangelnder Beweise nicht wegen dem ursprünglichen Verdacht auf die Vorbereitung eines Anschlages verurteilt werden, sondern lediglich wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz unter Einbeziehung des Körperverletzungsurteils von 2004. Er wurde zu 1,5 Jahren verurteilt, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Quelle: Prozessbeobachtung Mittelthüringen - 25.09.2005 ; http://de.indymedia.org/2005/09/128949.shtml