AG Grevesmühlen: Vorbestraft nach dem Verkauf von "Hass-CDs"

Bewährungsstrafe gegen 37-jährigen Mann verhängt

Nordwestmecklenburg (jes) • Zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung wegen Volksverhetzung ist ein 37-jähriger Mann aus der Nähe von Grevesmühlen verdonnert worden. Das war die Qittung dafür, dass Danny F. (Name geändert) übers Internet CDs mit rechtsradikalen Inhalten verkauft haben soll.

Danny F. war nach Angaben seines Verteidigers Unwissenheit zum Verhängnis geworden. Denn bei seinen Verkaufsaktivitäten hatte er vergessen, die Texte und Artikelbeschreibungen vom Englischen ins Deutsche zu übersetzen. Ein Fakt, der die Staatsanwaltschaft Schwerin allerdings wenig überzeugte. Denn nach mehreren Anzeigen aus ganz Deutschland verhängte sie einen Strafbefehl, der eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten vorsah.

Da die Verteidigung aber die Schuld des Angeklagten anzweifelte, legte der Rechtsanwalt Einspruch ein. Somit kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Grevesmühlen.

Die Verhandlung selbst war nur von kurzer Dauer. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bereit, das Verfahren einzustellen, wenn die Verteidigung den Strafbefehl akzeptiert. Ein Kompromiss, mit dem die Verteidigung einverstanden war. Folge: Danny F. ist nun vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft gab ihm noch eine Warnung mit auf den Weg: "Wiederholungstäter haben wir schon für sehr lange Zeit hinter Gitter gebracht."

F. will seine Vermarktung von "Nischenprodukten" – sprich der Musik unbekannter Bands – dennoch weiterführen. Sein Verteidiger versicherte, dass sein Mandant sich aber Hilfe holen wird, die ihm fremdsprachige Texte und Artikelbeschreibungen vor der Einstellung ins Internet übersetzt.

Quelle: www.svz.de, News MV, Meldung vom 15.10.2005