LG Bochum: Rechtsextremist muss nach Hetze gegen Juden ins Gefängnis

Wegen Volksverhetzung ist ein 22 Jahre alter Rechtsextremist am 09.09.2005 vom Bochumer Landgericht zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Juni 2004 in Bochum auf einer NPD-Demonstration gesprochen und dabei laut Urteil gegen das jüdische Volk gehetzt. «Seine Rede zielte darauf ab, Hass gegen jüdische Mitbürger zu verbreiten», sagte der Richter. ...

Offiziell hatten sich die rund 150 rechtsextremen Demonstranten gegen die Verwendung von Steuergeldern für den Bau einer Synagoge gewandt.
Nach Ansicht der Richter der Ersten Strafkammer ist der Angeklagte ein Überzeugungstäter, dessen Auftritte stark an die Reden nationalsozialistischer Demagogen erinnern. Der 22-Jährige benutze den nationalsozialistischen, antijüdischen Propaganda-Jargon und sei sich der Bedeutung seiner Ausdrücke dabei vollkommen bewusst. Er habe eine judenfeindliche Gesinnung und behaupte, Mitglieder jüdischen Glaubens seien nicht würdig, in Deutschland Gotteshäuser zu haben. Die Richter kritisierten, dass der aus Pulheim stammende Angeklagte nicht schon früher härter bestraft worden ist. Bisher sei der unter Bewährung stehende 22-Jährige von der Justiz mit «Samthandschuhen angefasst» worden, doch das sei jetzt vorbei. «Die Strafe fällt auch deshalb schwerer aus, weil sie andere abschrecken soll», sagte der Richter.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, www.beck-aktuell.de, Meldung vom 12. September 2005 (dpa).