AG Nürnberg: Anwalt wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Verteidiger eines Neonazis hat vor Gericht den Völkermord an den Juden in Frage gestellt. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Anwalt eines Neonazis zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt – wegen Volksverhetzung. ...

Das Gericht warf dem 36-Jährigem in dem Urteil am Mittwoch vor, in einem anderem Prozess gegen einen Zirndorfer Neonazi im März vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mehrere Beweisanträge mit volksverhetzenden Inhalten gestellt zu haben.
Unter anderem hatte der Anwalt nach Justizangaben darin schriftlich erklärt: «Von einer Offenkundigkeit des Völkermordes an Juden kann nicht gesprochen werden». Zudem habe der Jurist in Frage gestellt, ob der Völkermordparagraf des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter: «Ich weiß nicht, ob Sie selbst dem rechten Lager angehören oder einfach nur schlechte Arbeit geleistet haben.»

Der Anwalt sei von dem damaligen Richter ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen worden, dass er sich selbst strafbar machen könne, wenn er sich die Argumentation seines Mandanten zu Eigen mache. Der angeklagte Rechtsanwalt erklärte, er habe den Holocaust nicht leugnen, sondern seinen Mandanten adäquat verteidigen wollen. In dem vorangegangenem Prozess im März hatte der jetzt verurteilte Jurist einen im nordbayerischen Raum bekannten Neonazi verteidigt.

Der Rechtsextremist wurde Anfang April 2005 in Abwesenheit wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Vor dem Urteil in dem 19-tägigen Prozesses war der Angeklagte geflüchtet und ist seitdem untergetaucht.

Meldung vom 19. Oktober 2005, www.netzeitung.de