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StGB im Volltext
Die strafrechtliche Verfolgung der NS-Verbrechen durch bundesdeutsche Gerichte nähert sich nach mehr als 50 Jahren so langsam ihren Ende. Anfang Juli 2002 verurteilte das Landgericht Hamburg in einem der wohl letzten NS-Prozesse den 93-jährigen Friedrich Engel wegen der Anordnung zur Ermordung von 59 italienischen Geiseln im Mai 1944 zu einer siebenjährigen Haftstrafe. ...
Zuvor hatte das Landgericht Ravensbrück Anfang April 2001 den ehemaligen SS-Offizier Julius Viel wegen der Ermordung von sieben jüdischen KZ-Häftlingen im Frühjahr 1945 zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen" in Ludwigsburg sind im April 2001 noch über ein Dutzend Vorermittlungsverfahren anhängig. Bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ist im Frühjahr 2005 eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft München eingegangen, mit der Bitte, die Ermittlungen gegen einen 83-jährigen ehemaligen SS-Mann, der in Göttingen wohnhaft ist, zu übernehmen. Die Vorermittlungen wurden auch hier von der Zentralen Stelle in Ludwigburg durchgeführt. Der damals 19-jährige steht unter dem Verdacht, im Frühsommer 1941 als Mitglied einer SS-Einheit in der Nähe der ukrainischen Stadt Ostroga an der systematischen Erschießung von Juden beteiligt gewesen zu sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ungewiss, ob gegen den 83-jährigen Anklage erhoben wird.
Die Landesjustizminister hatten die Zentrale Stelle im Oktober 1958 nicht zuletzt im Hinblick auf die Strafverfolgungsversäumnisse der fünfziger Jahre gegründet. Vor allem die im Osten begangenen Verbrechen, die bis dahin nur marginal geahndet wurden, sollten nun systematisch verfolgt werden. Von den Ludwigburger Ermittlungen erhofften sich die Justizminister außerdem einen raschen Schlussstrich unter die Strafverfolgung der NS-Verbrechen. Niemand ahnte zu diesem Zeitpunkt, dass sich die Ermittlungen bis ins 21. Jahrhundert erstrecken würden. Seit November 1958 hat die Zentrale Stelle, die selbst über keine Exekutivbefugnisse verfügt, nahezu 7.200 Vorermittlungsverfahren an die Strafjustiz weitergeleitet. In den meisten Fällen kam es nicht einmal zur Anklageerhebung. Die bundesdeutsche Justiz reagierte auf die Ludwigburger Ermittlungswelle mit Verfahrenseinstellungen en masse, zahlreichen Freisprüchen und einer milden Urteilspraxis. Daran konnte auch das Bemühen einzelner Strafermittler, Staatsanwaltschaften und Gerichte um eine konsequente Strafverfolgung nichts ändern.
Die Versäumnisse und Fehlleistungen bei der NS-Strafverfolgung werden heute kaum noch ernsthaft bezweifelt. Der Bochumer Historiker Norbert Frei bezeichnet sie als regelrechtes "Desaster" und der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sprach jüngst von Gerichtsurteilen, die in "geradezu skandalöser Weise versucht haben, nationalsozialistische Verbrecher, wenn nicht ganz freizusprechen oder außer Verfolgung zu setzen, so doch nur mit milden Strafen zu belegen." Die Strafverfolgungsbilanz der westdeutschen Gerichte spricht ebenfalls eine deutliche Sprache. Seit dem 8. Mai 1945 wurden gegen 106.494 Personen Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren eingeleitet, von denen lediglich 6.495 rechtskräftig verurteilt wurden. Die übrigen Verfahren endeten mit teilweise äußerst fragwürdigen Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen.
Quelle: Dr. Michael Greve - Forschungsseite zur bundesdeutschen Strafverfolgung von NS-Verbrechen, Hildesheim