VerfGH Sachsen: Juristische Schlappe für rechtsextreme NPD

Dresden (rpo). Juristische Schlappe für die NPD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof: Der Landtag in Sachsen darf weiterhin in einem Schülerkalender ein Motiv abdrucken, auf dem ein Stiefel zu sehen ist, der einen Schriftzug der NPD zertritt. Vier Abgeordnete hatten geklagt, dieser Kalender verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Landtags. ...

Auch ein zweites Plakat, auf dem ein Blitz zu sehen ist, der ein Hakenkreuz zerstört, sei erlaubt, urteilten die Richter. Diese Darstellung im Schülerkalender zeigt außerdem noch den Schriftzug: "CDU, SPD, Grüne, FDP und PDS gegen NPD und DVU."

Vier Abgeordnete der NPD-Landtagsfraktion hatten gegen die Veröffentlichung des Schülerkalenders 2005/2006 mit der Begründung geklagt, dass der Landtag mit den Plakaten gegen seine Neutralitätspflicht verstoße. Die Abgeordneten hatten zudem auf Artikel 40 der sächsischen Verfassung verwiesen, in dem das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen im Parlament und in der Öffentlichkeit verankert ist.

Nach Ansicht der Leipziger Richter verstoßen die Plakate nicht gegen die speziellen Oppositionsrechte einer Fraktion. Der in den Plakaten enthaltene Schriftzug "NPD" habe im übrigen auch keinen Bezug zu den klagenden NPD-Abgeordneten oder zur NPD-Fraktion selbst. Die oppositionelle NPD-Fraktion hat im Landesparlament zwölf Sitze.

Klatte betonte, dass der Schülerkalender vom Landtag seit acht Jahren immer zum Beginn eines neuen Schuljahre herausgegeben wird. Er enthalte Informationen über die Landespolitik, das Parlament sowie Erklärungen zu politischen Fachbegriffen. Illustriert sei der Kalender unter anderem mit Arbeiten von Schülern. Die beanstandete Ausgabe 2005/2006 sei im übrigen bereits vergriffen, sagte Klatte.

Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/deutschland/113944
Autor: rpo / Meldung vom 02.11.05