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StGB im Volltext
Köln/Düsseldorf (ddp-nrw). Die Beobachtung der «Bürgerbewegung Pro Köln» durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Freitag eine Klage von »Pro Köln" gegen die Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte 2002 bis 2004 unter der Rubrik «Rechtsextremismus» sowie gegen die Beobachtung zurück. (Az.: 1 K 3189/03). ...
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es bei der Vereinigung Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Diese rechtfertigten die Berichte und die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
Die Veröffentlichungen der Bewegung enthielten Äußerungen, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf zielten, Ausländer pauschal und damit wegen ihrer Herkunft oder Abstammung herabzusetzen. Darüber hinaus bestünden Anhaltspunkte für Kontakte zu Vereinigungen, die ihrerseits Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung entfalteten.
Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) begrüßte das Urteil. «Pro Köln» verletze mit ihrer fremdenfeindlichen Agitation die Menschenwürde von Ausländern. Die Achtung der Menschenwürde sei oberstes Prinzip der Verfassung. Die Beobachtung sei daher «zwingend notwendig». Nach Angaben von Wolf liegen dem Verfassungsschutz NRW zahlreiche Anhaltspunkte vor, die gerade in ihrer Gesamtheit den Verdacht der rechtsextremistischen Bestrebung von «Pro Köln» bestätigten.
Quelle: Homepage Stadt Köln, Meldung vom 21.10.2005