AG Fürstenwalde: Haftstrafe für Angriff auf Ausländer

Fürstenwalde (MOZ) Nach sieben Verhandlungstagen sind vor dem Fürstenwalder Amtsgericht gestern fünf Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 17 bis 27 Jahren teilweise zu Haftstraßen verurteilt worden. Die Angeklagten waren beschuldigt worden, am Abend des 27. Julis 2004 zwei afghanische und einen kenianischen Jugendlichen mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt und schließlich mit Schlägen angegriffen zu haben. ...

Es war ein aufwändiger Prozess. Eine Vielzahl von Zeugen mussten gehört werden, einer der Geschädigten kam sogar aus London, wo er inzwischen lebt. Trotz der Vielzahl der Aussagen: Licht in die Vorkommnisse auf dem Platz Am Doppelgänger zu bekommen, war ein schwieriges Unterfangen.
Unstrittig zwischen Richter, Staatsanwalt und den Anwälten war, dass sich am 27 Juli des vergangenen Jahres eine größere Gruppe von Jugendlichen auf dem Platz Am Doppelgänger befand. Unstrittig war auch, dass im Laufe des Abends eine kleine Gruppe von drei Ausländern an den deutschen Jugendlichen vorbeikam. Die Aussagen stimmten auch darin überein, dass ein ausgestreckter Finger eines der Angeklagten der Auslöser für eine eskalierende Schlägerei war. Warum der Angeklagte Marc S. (25) mit dem Finger gezeigt hatte und vor allem auf wen, darüber gab es unterschiedliche Aussagen. Aus Sicht der Angeklagten und der Verteidigten hatte sich der kenianische Jugendliche William M. (18) zu Unrecht angesprochen gefühlt.

In Wertung der Zeugenaussagen plädierten die Verteidiger der Angeklagten fast durchweg auf Freispruch. Axel Fachtan sah für seinen Mandanten Enrico S. (25) umgekehrt eine Notwehrsituation gegeben. "Der Tatverlauf ist nicht erwiesen." Ursula Lohaus verwies für ihren Mandanten Marc S. auf die "unsorgfältigen" Zeugenaussagen". "Eine körperliche Auseinandersetzung von S. ist nicht nachgewiesen", sagte sie. Vielmehr wollte S. schlichtend eingreifen. Auch Stefan Mußler plädierte für seinen Mandanten Marcus K. (27) auf Freispruch. "Allein der Umstand, dass der Angeklagte anwesend war, reicht nicht." K. wollte schlichtend und mäßigend eingreifen. "Alles andere ist Spekulation." Eine eher schlichtende Rolle sah ebenfalls Anwalt Rolf Hilke für seine Mandantin Sandra R. (22). Lediglich Jörg Rehmsmeister schloss sich für seinen Mandanten Benjamin W. (17) den Ausführungen des Staatsanwalt an. Der Jugendliche war schon in der Verhandlung geständig.

Staatsanwalt Berthold sah es dagegen als erweisen an, dass alle fünf Angeklagten an der Schlägerei beteiligt gewesen sein. Die Verteidigungslinie einiger Angeklagten, sie wollten schlichten, wertete er als "nachträgliche Selbstsuggestion." Dabei sei bei dem gemeinschaftlichen Handeln eine aktive Tatbeteiligung gar nicht notwendig. "Eine Drohkulisse reicht schon aus."
Dieser rechtlichen Wertung schloss sich Richter Klaus Haenicke an. Was im Einzelnen passiert sei, wisse man nicht. "Es reicht aber in einem Pulk, wo geprügelt wird mitzumachen und nicht zu schlichten." Das sah Haenicke bei allen fünf Angeklagten gegeben.

In der Strafzumessung folgte er größtenteils der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten Enrico S. und Marcus K., die schon wegen anderer Straftaten in Haft sitzen, wurden in Anrechnung anderer Urteile zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten bzw. 2 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt. Marc S. erhielt - ebenfalls in Anrechnung früherer Taten - eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Sandra R. kam mit einer Geldstrafe davon. Der jüngste, Benjamin W., wurde mit deutlichen Mahnungen des Richters zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Autor: Stefan Lötsch
Quelle: Märkische Oder-Zeitung Brandenburg, Meldung vom 08.11.2005