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StGB im Volltext
Halle. Wegen Volksverhetzung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist ein 35-jähriger Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem verhängte das Landgericht Halle am Mittwoch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den aus Weimar stammenden Mann. Das Gericht begründete das milde Urteil mit dem Geständnis des Angeklagten. In einem Rechtsgespräch hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor geeinigt. ...
«Ich will nicht verkennen, dass bei mir schon ein bisschen Bauchschmerzen vorhanden sind», sagte Richter Klaus Braun. Er glaube jedoch, dass der Mann einen Schlussstrich unter sein bisheriges Leben gezogen hat. Das sei aber für den Mann die allerletzte Chance, sagte Braun. Der Verurteilte ist einschlägig vorbestraft.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, rund 900 CDs einer Neonazigruppe von März 2000 bis Oktober 2001 in Halle und Weimar über seinen Textil- und Versandhandel vertrieben zu haben. Die Gruppe gilt als kriminelle Vereinigung. «Ich bin verblüfft über das schnelle Urteil und das nicht zu den Hintergründen der Tat nachgefragt wurde», sagte der Koordinator der «Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus» (Weimar), Fritz Burschel. «Das Gericht muss sich doch fragen, welches Signal sie mit diesem Urteil gesendet wird.»
Quelle: mz-web.de, Meldung vom 09.11.2005