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StGB im Volltext
Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde ein 51-Jähriger vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Frührentner hatte im Mai dieses Jahres in der Fußgängerzone lautstark rechtsradikale Äußerungen von sich gegeben. ...
Der alkoholkranke Mann war zu jener Zeit in einem Wohnheim in der Friedrichstraße untergebracht. Seine Nachmittage verbrachte er zumeist auf einem Bänkchen in der Grabenstraße, wo er offenbar mitunter rechtsradikale Parolen von sich gab.
"Das mit den Ausdrücken kann leider schon sein", räumte er vor Gericht ein. Offenbar aus Frust sowie aus einer schlechten Erfahrung mit Ausländern heraus, wie er sagte. Die zumeist jungen Ausländer mit ihren Skate-Boards, Abfall auf dem Boden: all das regte ihn auf. Richter Wünsch gab ihm jedoch zu überlegen, dass er mit seinen Kollegen meist alkoholisert und grölend ja auch nicht eben zur Verschönerung des Stadtbildes beitrage. Fast schon drollig waren darauf die Gedankengänge des Angeklagten anzuhören, wonach er und seine Kumpane ja auch nichts anderes darstellen als das im Freien sitzende Publikum der dort ansässigen Gasthäuser.
An jenem Nachmittag im Mai jedenfalls war er in der Grabenstraße auf einen 14-Jährigen mit seinen Freunden getroffen. Auf das grüßende "Hey!" des Schülers habe er dann so der Tatvorwurf mit "Heil Hitler!" geantwortet und ausländerfeindliche Parolen gegrölt. Dabei mögen, auch nach Ansicht des Gerichts, eventuell vorausgegangene Provokationen der Jugendlichen Anlass gewesen sein. Doch die nazistischen Äußerungen waren auch von der Inhaberin eines Modegeschäftes vernommen worden, die die Polizei rief. Der herumschreiende Frührentner wurde von den Beamten zur Ausnüchterung mitgenommen. Er hatte zum Zeitpunkt des Geschehens einen zurückgerechneten Alkoholspiegel von 1,4 Promille. Durch jahrelangen Alkoholmißbrauch wurden ihm bereits durch ein Gutachten aus dem Jahre 2001 psychische Störungen bescheinigt.
Trotz seiner Äußerungen ist der Frührentner laut Richter Wünschs Urteilsbegründung sicherlich nicht der rechtsradikalen Szene zuzuordnen. Da er seit Anfang Juni in der Erlacher Höhe lebt, konnte die Strafe trotz erheblicher Voreinträge und einer erst im Sommer abgelaufenen Bewährung wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung abermals zur Bewährung ausgesetzt werden. Andere Auflagen schienen dem Gericht wegen des Gesundheitszustandes und der finanziellen Lage des Frührentners sinnlos. Trotzdem ermahnte ihn Richter Wünsch abschließend mit den Worten: "Das Eis wird immer dünner."
Autor: Mathias Klink
Quelle: Backnanger Kreiszeitung Baden-Württemberg
Meldung vom 15.11.2005