Einführung
Beleidigungsdelikte
Volksverhetzung
Organisationsdelikte
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Brandstiftung
Notwehr / Nothilfe
StGB im Volltext
Hayo Klettenhofer, Münchner Neonazi, ist am Dienstag vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden. Er hatte nach dem Ende einer Demonstration auf dem Nachhauseweg drei Mal die Hand zum Hitlergruß gehoben. ...
Damit hat sich der 21-Jährige, der mittlerweile die "Autonomen Nationalisten Münchens" anführt, des Verwendens eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation schuldig gemacht. Klettenhofer betonte, er behalte sich vor, statt dessen 50 Tage in Haft zu gehen und sich als "politischen Gefangenen" zu betrachten.
Bei einer Demonstration auf der Theresienwiese am 2. April dieses Jahres war Klettenhofer, der zu dieser Zeit noch bei seiner Mutter lebte, als Redner aufgetreten. Nach dem Ende der von Gegendemonstrationen begleiteten Veranstaltung wurde er auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Theresienwiese von einem Zivilpolizisten beobachtet, wie der die Hand drei Mal zum Hitlergruß hob. Klettenhofer widersprach der Darstellung des Zeugen: Er habe nur gestikuliert. Ein Zeuge aus Klettenhofers Umfeld erklärte, es sei möglich, dass Klettenhofer eine Hand gehoben habe. Doch sei es sicher die Linke gewesen, und mit ihr habe er nur jemandem winken wollen, der "Servus Hayo" gerufen habe.
Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, die möglich gewesen wäre, lehnte der Richter ab. Er verwies darauf, dass Klettenhofer schon drei Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Es sei Zeit, ein Zeichen zu setzen. "Wenn sie sich als Märtyrer stilisieren wollen, können sie auch in Haft gehen."
Autor: vu
Quelle: Mercur Online München
Meldung vom 09.11.2005