LG Rostock: Unterschrieben mit der Doppelsigrune - 5 Monate Haft

In Handschellen und zusätzlich an einen Justizbeamten gekettet betritt Björn S. den Gerichtssaal. Er ist etwas verwirrt, als er die große Zuschauerzahl wahrnimmt. Die 9. Klasse einer Rostocker Realschule nimmt an der Verhandlung teil. Nun sagt der Angeklagte gleich gar nichts mehr. ...

Er ist auch arm dran. Keinen Beruf, keine Arbeit, keine Wohnung. Sein Zuhause ist zur Zeit die JVA Waldeck. Dort muss er noch bis Juni 2007 Strafen absitzen, die eigentlich zur Bewährung ausgesetzt waren, aber wegen Nichteinhaltens der Bewährungsauflagen widerrufen wurden.

Die Atmosphäre in einem Gerichtssaal ist ihm wohlbekannt. 18-mal saß er bereits auf einer Anklagebank. Von Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, versuchte räuberische Erpressung ist im Bundeszentralregister alles gleich mehrfach enthalten.

Er war erst am 6. April 2005 wegen Diebstahls verurteilt worden, als er zehn Tage später erneut mit der Polizei in Konflikt geriet. Beim Abnehmen eines Fotoapparates leistete er Widerstand gegen die Beamten, die über den Tathergang sofort eine Niederschrift anfertigten. Björn S. unterschrieb das Protokoll mit seinem Nachnamen und verwendete dabei die Doppelsigrune für "Sturm-Staffel". Bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen stellten die Beamten außerdem fest, dass drei Finger seiner rechten Hand die Tätowierungen "Hass", ebenfalls mit der Doppelsigrune geschrieben, das Wort "Nazi" in altdeutscher Schrift und ein kleines Hakenkreuz trugen.

Der Staatsanwalt sah den Tatvorwurf als bestätigt an und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

Das Gericht sah das genauso. Es verurteilte Björn S. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten. Wegen der vielfachen Vorstrafen könne die Strafe, die laut Gesetzgebung durchaus auch drei Jahre betragen könnte, nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

"Ich nehme das Urteil an", sagte Björn S,, nun froh darüber, endlich den Gerichtssaal verlassen zu können. "Die Schüler der 9. Klasse der Lilienthalschule empfanden das Urteil als zu hoch.

Autorin: Ilse Alm
Quelle: Pressedokumentation: Schweriner Volkszeitung / Norddeutsche Neueste Nachrichten
Meldung vom 14.11.2005