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StGB im Volltext
LICHTENFELS. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist gestern ein 19-Jähriger aus Schney vor dem Amtsgericht Lichtenfels zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. ...
Der Arbeitslose trug auf seinem kahl rasierten linken Schädelhälfte den Totenkopf der SS-Panzer-Division und war damit im Juli auf dem Lichtenfelser Schützenfest unterwegs, wo er dem Staatsschutz auffiel. Auch bei einer Veranstaltung der „Patriotischen Runde Kronach“ mit dem „nationalen Liedermacher“ Frank Rennicke im Deutschen Hof in Haßlach bei Kronach war der Hartz-IV-Empfänger mit der Tätowierung zugegen. Gleich mitverhandelt wurde eine Anklage, die erst wenige Tage alt ist: Der Angeklagte war bei einem Liederabend des „Deutschen Hofs“ in Haßlach bei Kronach mit dem Volksverhetzer und Produzent von braunem Liedgut, Frank Rennicke, gesichtet worden, abermals mit seiner Tätowierung, wohl wissend, dass deshalb Strafverfahren gegen ihn läuft und er sich abermals strafbar macht.
Richter Armin Wagner hielt dem Angeklagten vor, nicht nur die Tätowierung getragen, sondern zudem am Schützenfest auch mit einem T-Shirt der „White Arian Rebels“ (eine dem Verfassungsschutz bekannte Nazi-Rockband) unterwegs gewesen zu sein. „Das letzte Mal, als wir uns gesehen haben, hatten sie diese Tätowierung ja noch nicht“, stellte Wagner fest. „Ich hab da so eine CD gefunden. Oder jemand hat sie bei mir vergessen. Da war der Totenkopf drauf. Ich wusste nicht, was er bedeutet, fand nur, dass er gut aussieht. Und da habe ich mir diese Tätowierung machen lassen. Das war wohl ein wenig bescheuert“, gab der 19-Jährige an.
Jugendrichter Wagner führte ihm vor Augen, dass das Tragen dieses Symbols eine Straftat sei. „Sie können ja in Zukunft nur noch den Kopf in den Sand stecken, denn sobald sie ihn herausziehen, machen sie sich strafbar“, so der Richter. Der Angeklagte, der sich demnächst noch wegen falscher, uneidlicher Aussage und einem Körperverletzungsdelikt verantworten muss, entgegnete, er habe die Tätowierung leicht abändern lassen.
Zudem hatte der Schneyer in den USA braunes Propagandamaterial – Fahnen, T-Shirts, CDs und dergleichen mehr – bestellt. Was er nicht ahnen konnte: Mit dem Postboten kam auch die Polizei und beschlagnahmte das verfassungsfeindliche Paket. „Sind sie wohl Sammelbesteller? Ich weiß genau, was in dem Paket war. Ich selbst habe den Beschlagnahmebescheid unterschrieben“, konfrontierte ihn Wagner.
Leviten gelesen„Und was bitte wollten sie denn auf diesem Liederabend im Deutschen Hof? Ich kenne das Zeug von Frank Rennicke, musste mir den Müll mal tagelang anhören. Der geistige Gehalt der Texte passt in einen Stecknadelkopf. Nur gibt es genügend, die das als Weltanschauung nehmen. Ich verzichte darauf, ihnen zu sagen, warum man Symbole wie den SS-Totenkopf nicht in der Öffentlichkeit zeigen soll. Da könnte ich gleich in einen leeren Zementsack reden, da hätte ich mehr Echo“, so Wagner drastisch. Einen Jugendgerichtshilfebericht konnte er nicht verlesen: Der Angeklagte war nie erschienen.
Staatsanwältin Jana Löbe forderte zwei Wochen Jugendarrest und 50 Arbeitsstunden als Strafe. Rechtsanwältin Katharina Lux betonte, dass man mit Jugendarrest nichts bewirken würde. Stattdessen plädierte sie auf Arbeitsstunden, ohne eine Höhe anzugeben.
Autor: el
Quelle: Fränkischer Tag
Meldung vom 29.11.2005