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StGB im Volltext
Das Urteil
Das Landgericht Neuruppin hat das Urteil über die drei rechtsextremen Jugendlichen gesprochen, die im Sommer 2002 den 16-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow in der Uckermark auf grausamste Weise stundenlang gequält hatten und ihn schließlich in einem Schweinestall mit einem Fusstritt auf den Hinterkopf umgebracht hatten.
Dabei blieb das Gericht hinter den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft zurück, gab aber höhere Strafen, als die Verteidigung gewünscht hatte.
Die Strafen
Der zur Tatzeit 17-jährige Marcel S., der den tödlichen Fusstritt ausgeführt hat und dem Sterbenden hinterher noch einen Stein auf den Kopf warf, wurde nach Jugendstrafrecht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, gefährlicher Körperverletzung und vielfacher Nötigung zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung acht Jahre Haft.
Sein Bruder, der 24-jährige Marco S., der bereits mehrfach wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft ist, muss wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen, gefährlicher Körperverletzung und vielfacher Nötigung 15 Jahre ins Gefängnis. Hier hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft, die Verteidigung "deutlich unter 10 Jahre" gefordert.
Der dritte Rechtsextreme, Sebastian F. (zur Tatzeit ebenfalls 17), wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. Bei seiner Strafe gab es die größten Diskrepanzen: Die Staatsanwaltschaft hatte 9 Jahre und 8 Monate Haft gefordert, die Verteidigung lediglich "Zuchtmittel und Erziehungsmaßnahmen".
Die Begründung
Richterin Ria Becker sagte in der Urteilsbegründung, dass die drei Täter einer deutlichen rechtsextremen Motivation gefolgt seien. Auch wenn das Opfer mehr zufällig ausgesucht worden sei, habe es mit den blond gefärbten Haaren und der HipHopper-Hose genau dem rechtsextremen Feindbild besonders des 24-jährigen Marco entsprochen, der auch mit den Folterungen begonnen hatte. Auch dadurch, dass die Täter ihr Opfer genötigt hatten: "Sag, dass Du ein Jude bist!", hätten sie sich ihr passendes Feindbild weiter gefestigt.
Deutlich rechtsextreme Motivation
Weiterhin hielt die Richterin fest, dass das Gericht überzeugt sei, dass in den vielen Stunden, in denen Marinus Schöberl von den Tätern gequält und erniedrigt wurde, noch keine Tötungsabsicht bei den Brüdern S. und Sebastian F. vorgelegen habe. Erst als Marcel S. sein Opfer in einen Steintrog beißen ließ, habe sich der Mord angebahnt. Es sei letztendlich immer noch unklar, warum Marcel S. den letzten Schritt vollzogen hat, warum er seinem Schulkameraden den tödlichen Fusstritt auf den Hinterkopf versetzt habe. Die Richterin sprach von seiner Kenntnis des Filmes "American History X", in dem genau so eine Mord-Szene vorkommt, und nannte anlehnend daran als Motive, Marcel S. habe wohl erleben wollen, wie sich eine solche Tat anfühle, und er habe seinem Bruder und Sebastian F. imponieren wollen. Sie machte allerdings deutlich, dass die rechtsextremen und damit menschenverachtenden Gesinnung der drei Täter eine solch grausame Tat erst möglich mache.
In ihrem anderthalbstündigen Plädoyer erwähnte die Richterin allerdings nicht, dass Folterungen, Nötigungen und Körperverletzungen durch Rechtsextreme in Brandenburg sehr häufig geschehen und deshalb die Vorkommnisse in Potzlow nicht etwa als spektakulärer Einzelfall gesehen werden können, sondern dass es vielmehr erstaunlich ist, dass rechtsextreme Übergriffe nicht öfter tödlich enden.
Chronik - Der Prozess:
Rechtsextreme vor Gericht
In Neuruppin beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Rechtsextreme aus Potzlow, die den 17-jährigen Marinus Schöberl brutal gequält und ermordet haben, weil ihnen seine blond gefärbten Haare und seine HipHopper-Hosen nicht gefielen. Die Berliner Morgenpost lässt den Fall Revue passieren (26. Mai >klick) und berichtet vom Prozessauftakt, bei dem die Täter die Tat nicht leugnen, aber die Absicht zu töten (27. Mai)
Geständnis
Die Märkische Allgemeine berichtet über das Verfahren im Mordfall Marinus aus Potzlow: Der 17-jährige Marcel S. hat die Tat gestanden und die Hauptverantwortung auf sich genommen. Er habe einen „Blackout“ gehabt. Mit seinen Mitangeklagten will er nichts abgesprochen haben. Er berichtete dem Staatsanwalt emotionslos über den gruseligen Tathergang: Das Opfer, das die Täter zufällig getroffen hatten, wurde wegen seiner blond gefärbten Haare und seiner weiten Hose von Marco S. als „Jude“ beschimpft, von allen drei Angeklagten geschlagen, Sebastian F (zur Tatzeit 17) habe auf ihn uriniert, und schließlich wurde er von den drei Tätern in einen Schweinestall geführt, wo ihn Marcel aufforderte, „aus Spaß“ in einen Steintrog zu beißen. Marco und Marcel hätten Marinus dann in die Knie gezwungen. Marcel S. sprang auf seinen Hinterkopf. Anschließend schlug er auf Anraten seines Bruders Marco (24) mit einem Stein auf den Kopf, bis das Opfer tot war) (Märkische Allgemeine, 29. Mai)
Bekannte wussten schon lange Bescheid
Im Neuruppiner Verfahren zum Mord in Potzlow sagten als Zeugen Bekannte der Täter aus, die schon seit längerem von dem Mord wussten, ihn aber nicht meldeten - zum Teil dafür aber wohl kaum belangt werden, weil sie schon - wie die Zeugin Nicole B. - wegen rechtsextremer Gewalttaten im Gefängnis sitzen. (Tagesspiegel, 02. Juni)
Täter sprang Monate später auf Leiche herum
Marcel S., der mutmaßliche Mörder von Marinus, führte vier Monate nach der Tat Freunde zum Tatort, hackt mein einer Axt auf die Leiche ein und sprang darauf herum, sagten Zeugen vor dem Neuruppiner Landgericht aus (Berliner Morgenpost, 03. Juni)
Tod durch Schädelverletzungen nach „Bordstein-Kick"
Laut Gutachten des Gerichtsmediziners ist das Opfer Marinus an den Schädelverletzungen gestorben, die ihm durch den „Bordstein-Kick" zugefügt wurden. Ein Täter, mutmaßlich Marcel S., war auf seinen Hinterkopf gesprungen, während das Opfer in einen steinernen Schweinetrog beißen musste. Der Mediziner fügte hinzu, er habe solche Schädelverletzungen „noch nicht gesehen" (Märkische Allgemeine, 12. Juni)
Eltern der Brüder S.: Vorwürfe für Polizei, Ausflüchte für Söhne
Im Potzlow-Prozess machen die Eltern der Angeklagten Marcel (18) und Marco (24) S. der Polizei Vorwürfe, weil sie nicht bei den Verhören dabei sein durften, und entschuldigen die Tat der Söhne, den 17-jährigen Marinus Schöberl zu misshandeln und zu töten, u.a. damit, dass Marco schon, seit er 12 Jahre als ist, massiv Alkohol trinke und der jüngere, Marcel, viel Ecstasy und Marihuana konsumiere. (Berliner Zeitung, 30.06.)
Macht Formfehler Geständnisse ungültig?
Überraschende Wendung im Potzlow-Prozess: Wegen eines Formfehlers haben die Anwälte der Angeklagten beantragt, die Geständnisse der drei jugendlichen Mörder von Marinus Schöberl für nichtig zu erklären. Käme dieser Antrag durch, könnte die Staatsanwaltschaft die drei jungen Männer nur der Körperverletzung anklagen, da diese im Gericht eine Tötungsabsicht leugnen - im Gegensatz zu den Geständnissen bei der Polizei. Die Berliner Morgenpost berichtet (25.06.)
Geständnisse gültig – Verfahren ausgesetzt
Die Geständnisse der Angeklagten, den 17-jährigen Marinus brutal ermordet zu haben, sind nun doch gültig und können vor Gericht verwendet werden; der Protest der Anwälte, die Eltern hätten bei der Vernehmung zugegen sein müssen, kam zeitlich zu spät. Die Verteidiger stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die 2. Strafkammer des Neuruppiner Landgerichts . Das Verfahren wurde ausgesetzt (Schweriner Volkszeitung, Berliner Morgenpost 19. Juli)
Die Befangenheitsanträge wurden aber von der 1. Strafkammer abgelehnt (Lausitzer Rundschau, 12. August)
Potzlow-Prozess zieht sich
Kein Ende in Sicht: Im Verfahren um den grausamen Mord an dem 17-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow (Uckermark) wird der psychiatrische Gutachter erst im September seine Expertisen über die Angeklagten vorstellen (Berliner Morgenpost, 15. August) Ursprünglich sollte das Urteil im August fallen.
Gnade für Saufen und Dummheit?
Im Potzlow-Prozess hat am Freitag ein psychiatrischer Gutachter einem der drei Angeklagten, dem 24-jährigen Marco S., verminderte Schuldfähigkeit attestiert: Er sei alkoholkrank, unterdurchschnittlich intelligent und zur Tatzeit stark betrunken gewesen (Tagesspiegel, 05. September)
Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafen: 10 Jahre, 9 Jahre 8 Monate und lebenslange Haft
Der Staatsanwaltschaft war es zum Glück egal: Sie forderte Höchststrafen für die drei Rechtsextremen , die den 16-jährigen Marinus Schöberl gefoltert und ermordet hatten. Für den zur Tatzeit 17-jährigen Hauptangeklagten Marcel S. wurden 10 Jahre Haft gefordert, für seinen 17-jährigen Komplizen Sebastian F. neun Jahre und acht Monate und für den 24-jährigen Bruder Marco S. lebenslage Haft. Das Urteil könnte am 15. Oktober gefällt werden. (Berliner Zeitung, 11. September)
Verteidiger fordert Geldstrafe – und nennt tödliche Fusstritte „nicht grausam“
Der erste Verteidiger spricht sein Schlussplädoyer - und fordert für den 18-jährigen Sebastian F. lediglich "Zuchtmittel und Erziehungsmaßnahmen" (was heißt: Jugendarrest, Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit). Seinem Mandanten sei eine Beteiligung am Mord nicht nachzuweisen. U.a. bezeichnete der Anwalt die Körperverletzungen als „sicher mehr als eine Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr“ und nannte den tödlichen Fusstritt des Angeklagten Marcel S. auf den Hinterkopf des Opfers „zwar brutal, aber nicht grausam“ (Märkische Allgemeine, 23. September)
Psychiatrisches Gutachten: Alle drei Angeklagten sind dumm – eventuell strafmindernd
Der psychiatrische Gutachter stellte fest: Der 24-jährige Marco S. sei alkoholkrank und habe einen Intelligenzquotienten von 55 (Durchschnitt ist 75 bis 90), außerdem habe er eine „krankhafte Persönlichkeitsstörung“ und wäre zur Tatzeit schwer betrunken gewesen. Nicht so eindeutig sei es bei seinem kleinen Bruder und mutmaßlichen Haupttäter Marcel S. (zur Tatzeit 17). Der wäre aber in seiner Entwicklung zurückgeblieben, ebenfalls unterdurchschnittlich intelligent (IQ 70) und sei ebenfalls zur Tatzeit schwer betrunken gewesen. Bei beiden Angeklagten sagte der Gutachter aus, es seien strafmindernde Umstände. Sebastian F. sei auch vermindert intelligent, aber voll schuldfähig (IQ 75) (Berliner Zeitung, 24. September)
Verteidigung fordert 8 Jahre Haft für Haupttäter
Der Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters Marcel S. hat für seinen Mandanten 8 Jahre Haft gefordert. Es habe sich nicht – wie die Staatsanwaltschaft meine - um einen Verdeckungsmord und um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Vielmehr läge eine „Tötung aus frustbedingter Aggression“ vor und ein „klassischer Mittäterexzess“, mit dem Marcel seinen großen Bruder und den Rechtsextremen Sebastian F. habe beeindrucken wollten. Sein Mandant begreife seine Handlung selber nicht. (Märkische Allgemeine, 02. Oktober, Tagesspiegel, 04. Oktober)
Verteidiger fordert „unter 10 Jahre“ für den 24-jährigen
Im letzten Plädoyer forderte der Verteidiger von Marco S. (24) „deutlich unter 10 Jahren Haft“ für seinen Mandanten. Ihm seien nur drei Körperverletzungen nachzuweisen, und außerdem sei strafmindernd zu beachten, dass Marco S. nur einen Intelligenzquotienten von 55 habe und stark alkoholisiert gewesen sei (Märkische Allgemeine, 10. Oktober)
Haupttäter bereut die Tat
Erstmals hat sich einer der Angeklagten geäußert: Der 18-jährige Marcel S., der seinen Schulkameraden Marinus Schöberl in einen steinernen Schweinetrog beißen ließ und ihm auf den Hinterkopf sprang, wodurch das Opfer starb, sagte, er bereue die Tat und würde sie gern ungeschehen machen. (Potsdamer Neueste Nachrichten, 10. Oktober)
Neuer Zeuge im letzten Moment – aber unglaubwürdig
Eigentlich sollte das Urteil im Mordprozess von Potzlow am heutigen Freitag gesprochen werden. Am Mittwoch tauchte allerdings noch ein neuer Zeuge auf, der vom älteren Angeklagten Marco S. schon im Jahr 2000 eine Morddrohung gegen das Opfer Marinus Schöberl gehört haben wollte. Er erwies sich aber als unglaubwürdig. Urteilsverkündung soll nun am kommenden Freitag, den 24. Oktober, sein (Berliner Morgenpost, 17. Oktober)
Der „grundlose“ Mord
Am Tag vor der Urteilsverkündung im Potzlow-Prozess steht nur fest:
Der Mord ist passiert – und Marcel S. (jetzt 18) hat ihn ausgeführt.
Auch der Tathergang ist bekannt: Neonazi Marco S. (24), im Juli 2002 aus der Haft entlassen, trifft sich am 12. Juli 2002 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Marcel S. (damals 17), der sich rechts gibt, wenn sein Bruder zu Hause ist, und dem rechtsextremen Sebastian F. (17), einem Schulfreund von Marcel. Sie hören Neonazi-Musik und trinken viel Alkohol. Zufällig stößt Marinus Schöberl (16), ein weiterer Schulfreund von Marcel, zur Gruppe. Alle trinken zusammen, bis die Stimmung umschlägt, Marinus von den anderen als „Jude“ beschimpft und von ihnen geprügelt wird. Schließlich urinieren sie auf den wehrlosen 16-jährigen. Die drei Angeklagten verlassen die Wohnung, kehren Stunden später zurück, weil Marco S. die Idee hatte, Marinus noch mehr Angst einzujagen. Die drei Täter zerren ihr Opfer in einen Schweinestall. Marco S. oder Sebastian F. fordern Marinus dort auf, in die Kante eines Steintroges zu beißen – wie in einer Neonazi-Mordszene im Film „American History X“. Marcel S. springt dann schließlich dem Opfer mit Springerstiefeln auf den Hinterkopf und tötet ihn so nach Vorbild des „Bordstein-Kicks“ im Film. Der ältere Marco S. empfiehlt nach der Tat, den Sterbenden zu erschlagen. Ausführen tut das auch Marcel S., der mit einem Stein den Kopf des Opfers zertrümmert.
Einig sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht Neuruppin, dass es für den Mord „keinen Grund“ gegeben hat, kein Motiv, dass die Täter erläutern konnten. Allerdings fallen die Interpretationen sehr unterschiedlich aus:
Für die Staatsanwaltschaft ist der „grundlose“ Mord eindeutiger Ausdruck der menschenverachtenden rechtsextremen Gesinnung der Angklagten. Die Täter haben sie sich ein Opfer gesucht, dass als Stotterer mit blondierten Haaren und weiten HipHopper-Hosen nicht in ihr nationalistisches Weltbild vom „idealen Deutschen“ passt. Sie haben ihn erst als „Juden“ entmenschlicht und später auf brutalstmögliche Weise gemeinschaftlich umgebracht. Die Staatsanwaltschaft fordert 10 Jahre Haft für Marcel S. (zur Tatzeit 17), 9 Jahre und 8 Monate für Sebastian F. (zur Tatzeit 17) und lebenslange Haft für Marco S. (24).
Für die Verteidigung ist der „grundlose“ Mord eine Blackout-Handlung von Marcel S. gewesen – keine geplante Aktion, vor allem kein politisch motivierter Mord. Sie fordert für Marcel S. 8 Jahren Haft, für Sebastian F. Zuchtmittel und Erziehungsmaßnahmen und für Marco S. "deutlich weniger als 10 Jahre Haft". (Märkische Allgemeinen, 23. Oktober )
So geht es weiter:
Juli 2004: Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem grausamen Tod des Schülers Marinus Schöberl im brandenburgischen Potzlow ist das Urteil gegen seine drei Peiniger immer noch nicht rechtskräftig. Die Revision gegen die Schuldsprüche im Mordprozess am Neuruppiner Landgericht laufe noch, hieß es beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die drei Täter waren im Oktober 2003 zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und 15 Jahren verurteilt worden.
Autorin: Simone Rafael
Quelle: Internetplattform: Mut gegen rechte Gewalt
Meldung vom 23.10.2003
Revisionsentscheidung BGH:
Potzlow-Mord: Urteil bei Revision verschärft
Leipzig - Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Marinus Schöberl aus Potzlow (Uckermark) hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise geändert. Der 5. Strafsenat in Leipzig sprach den heute 19 und 25 Jahre alten Mittätern eine höhere Verantwortung an dem grausamen Tod des 16-Jährigen im Juli 2002 zu. Die Bundesrichter verurteilten die beiden wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Auf die Höhe der Strafen hat der Schuldspruch jedoch kaum Auswirkung. So bleibt es für den 25-Jährigen bei 15 Jahren Haft.
Das Landgericht Neuruppin muss aber nach dem Urteil der Bundesrichter prüfen, ob der Mann anschließend in Sicherheitsverwahrung kommt. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wegen seiner Gefährlichkeit und verschiedener Vorstrafen geboten. Zudem müssen die Richter in Neuruppin die Höhe der Strafe für den 19 Jahre alten Mittäter neu bestimmen. Er war bislang zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe des 19- jährigen Haupttäters blieb unangefochten, das Urteil ist rechtskräftig. Er muss wegen Mordes achteinhalb Jahre Haft verbüßen.
DPA-Meldung vom 20.08.2004
Quelle: Berliner Morgenpost
Revisisonsprozess LG Neuruppin:
Strafe im Mordfall Potzlow verschärft
Mittäter in Revisionsprozeß zusätzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt
Neuruppin - Einer der drei Täter im Mordfall von Potzlow (Uckermark), bei dem ein Schüler zu Tode gemartert wurde, muß statt zwei nun drei Jahre ins Gefängnis. Außerdem muß einer der Haupttäter, Marco Sch., wegen seiner Alkoholabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt. Das ist das Ergebnis des Revisionsprozesses um das spektakuläre Verbrechen vom Sommer 2002, der gestern vor der Berufungskammer des Landgerichts Neuruppin stattfand. Die Sicherungsverwahrung für Marco Sch., wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte die Kammer unter Vorsitz von Richter Gert Wegener jedoch ab.
Sebastian F. (19) erhielt gestern eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und mehrfacher Nötigung. Im ersten Prozeß vor dem Neuruppiner Landgericht im Sommer 2003 war der Angeklagte aus Templin allein wegen gefährlicher Körperverletzung zu nur zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Korrektur des Strafmaßes war nötig geworden, weil der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitverantwortung von Sebastian F. am Tod des damals 17jährigen Schülers Marinus Schöberl sieht, obwohl er an der Tötungshandlung selbst nicht unmittelbar beteiligt war. F. sei jedoch an den vorangegangenen Körperverletzungen mit zahlreichen Schlägen und Tritten beteiligt gewesen. Dadurch habe er die "Gewaltspirale" mitgedreht, die in dem Tod des Jungen endete, wie Richter Wegener gestern sagte. (...)
Autor: M. Lukaschewitsch
Quelle: Die Welt
Meldung vom 22.12.2004
Zusammenstellung: Redaktion Recht gegen Rechts