LG Mannheim: Prozess gegen Holocaust-Leugner Zündel wird fortgesetzt

Nach einem im November geplatzten Prozess soll Ernst Zündel von Donnerstag, 9.Februar, an erneut wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Landgericht Mannheim stehen. ...

Die Schriften tragen Titel wie "Sein Kampf für Deutschland" und "Germania-Rundbriefe". Der 66-jährige Rechtsextremist, der als einer der aktivsten Holocaust-Leugner gilt, soll in den einschlägigen Publikationen und über seine Internet-Homepage "Zundelsite" weltweit den Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus abgestritten haben.

Gemeinsam mit seiner amerikanischen Frau soll Zündel nach Darstellung der Staatsanwaltschaft von Kanada und den USA aus nazistische und antisemitische Propaganda betrieben haben. In seinen Botschaften habe er "in pseudo-wissenschaftlicher Art den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes entlasten wollen und das von nationalsozialistischen Machthabern geplante Vernichtungsschicksal der Juden geleugnet". Auf rund 20 Seiten zitiert die Anklage aus Zündels Veröffentlichungen - etwa, dass der Holocaust darin als ein "Lügenmonstrum" bezeichnet werde.

Vor drei Monaten hatte das Gericht der Anwältin des Angeklagten das Mandat als Pflichtverteidigerin entzogen und damit das Verfahren auf Eis gelegt - ein neuer Verteidiger müsse sich schließlich erst einarbeiten. Die Abberufung hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen mit einem Antrag der Rechtsanwältin auf Einstellung des Verfahrens begründet, in dem sie selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt habe. Gegen die Juristin hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, wie ein Sprecher berichtet.

Bei der Neuauflage des Prozesses ist die Anwältin nun als Wahlverteidigerin dabei. Zwei weitere Wahlverteidiger - darunter der wegen Volksverhetzung verurteilte Hamburger Anwalt Jürgen Rieger - sowie drei Pflichtverteidiger sind ebenfalls an Zündels Seite. Ob auch der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler in das Geschehen eingreift, will die Anwältin vor Prozessbeginn nicht sagen. Im ersten Verfahren hatte der Richter Mahler als juristische Hilfskraft nicht zugelassen, weil gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot besteht.

Der im Schwarzwald geborene Zündel war dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zufolge 1958 nach Kanada ausgewandert, um sich dem Wehrdienst zu entziehen.

Als sein Antrag auf Erwerb der kanadischen Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde, gab er seinen in Toronto gegründeten Verlag 2001 auf und siedelte zu seiner Ehefrau - einer amerikanischen Rechtsextremistin - in die USA über. Dort wurde Zündel zwei Jahre später wegen Verstoßes gegen die Einwanderungsbestimmungen verhaftet und nach Kanada abgeschoben.

Als ein kanadisches Gericht seine Internet-Seite für verfassungswidrig erklärte, wurde er nach Deutschland ausgewiesen.

Meldung vom 07.02.2006
Quelle: DPA