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StGB im Volltext
Im Prozess um den Vertrieb der so genannten Schulhof-CD mit rechtsextremistischen Inhalten hat das Amtsgericht Stendal den Angeklagten am Mittwoch freigesprochen. Dem 31-Jährigen aus der Altmark war vorgeworfen worden, rund 50000 der verbotenen Tonträger für die Verteilung auf Schulhöfen vorrätig gehalten zu haben. ...
Die Stendaler Richter hielten den Inhalt der CD im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht für schwer jugendgefährdend und sprachen den Mann frei.
Mit dem Urteil wiederholte das Gericht seine Ansicht, mit der es ursprünglich auch eine Anklage in dem Fall abgelehnt hatte. Die Texte seien noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es in einem Beschluss im Sommer 2005. Die CD, so die Argumentation damals, enthalte kein rechtsextremistisches Gedankengut, auch wenn ihr Inhalt primitive und nationalistische Teile aufweise.
Gegen die Ablehnung der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Landgericht Stendal eingelegt.
In dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den Angeklagten sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Ob Berufung gegen den Freispruch eingelegt werde, entscheide sich in den nächsten sieben Tagen, sagte ein Sprecher der Behörde. Die CD mit dem Titel "Anpassung ist Feigheit" und Liedern sowie Internetlinks zu rechtsextremistischen Gruppen war von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg als schwer jugendgefährdend eingestuft und 2004 per Beschlagnahme-Beschluss verboten worden. Die Polizei hatte Exemplare im Saarland, in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Bayern entdeckt.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Meldung vom 08.02.2006