Landratsamt Halberstadt verbietet auf Druck der NPD Konzert mit Konstantin Wecker

Unter dem Motto “Nazis raus aus dieser Stadt” ist der Liedermacher Konstantin Wecker zur Zeit unterwegs durch mehrere Städte in Ostdeutschland. Anlass ist die, aus dem Blickfeld der Tagespolitik verschwundene, lokale Bedrohung durch Rechtsextremismus. Etliche Kommunalpolitiker beweisen jetzt ein umstrittenes Demokratieverständnis und verhindern auf Druck der rechtsextremen NPD die Konzerte des kritischen Liedermachers. ...

Im sächsischen Hoyerswerda sagte man das geplante Konzert in der “Kulturfabrik” ab, da es hier keine Neonazis mehr gäbe. Die Stadt habe so viel gegen sie unternommen, jetzt seien sie verschwunden. Deswegen sei das Motto der Tour nicht mehr zeitgemäß.
In Halberstadt (Sachsen-Anhalt) war ein Konzert in der Aula einer Schule geplant. Zunächst versuchte das Landratsamt die Veranstaltung zu zensieren, indem es Konstantin Wecker aufforderte, das Motto auf Plakaten und Eintrittskarten zu schwärzen. Wecker verweigerte dies aus guten Gründen. Hierbei unterhielt er Unterstützung durch einen Landrat. Das Konzert wurde genehmigt. Daraufhin agitierte die rechtsradikale NPD gegen das Konzert, da in Zeiten des Landtagswahlkampfes keine politische Werbung an Schulen zulässig sei und drohte mit der Verhinderung des Konzerts. Zudem stellte sie in Aussicht selbst Veranstaltungen in Schulen durchführen zu wollen. Das als Verwaltungsbehörde zuständige Landratsamt Halberstadt zog die zuvor erteilte Genehmigung, wie verschiedenen Pressemeldungen zu entnehmen, aus Angst zurück. Die rechtliche Situation wurde nicht geprüft, es gab keinen Willen das Konzert stattfinden zu lassen. Auch der Bürgermeister der Stadt Halberstadt warb um Verständnis für die Absage, da er um die Sicherheit der Bürger besorgt sei und sich zudem “nicht von einem Konzert vergewaltigen lassen wollte”
Daraufhin gab es gegen die Absage massive Proteste durch den Zentralrat der Juden, das Management von Wecker und die Presse.

Das Landratsamt Halberstadt hätte eine verwaltungsrechtliche Prüfung durchführen müssen. Dabei ist sie gezwungen, ihr Ermessen in Form der Verhältnißmäßigkeit zu prüfen. Hier hat sie Ihr Ermessen jedoch gar nicht ausgeübt. Dies stellt einen schweren Verfahrensfehler dar und führt zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (Zurücknahme der Genehmigung).

Autor: Philipp Otto
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