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StGB im Volltext
Strafanzeige und Strafantrag
Eine Strafanzeige kann von jeder Person gestellt werden und ist zunächst nur die Mitteilung an eine Strafverfolgungsbehörde über das mögliche Vorliegen einer Straftat. Mit einem Strafantrag bekundet der Verletzte den Willen zur strafrechtlichen Verfolgung einer Tat.
Strafanzeige
Die Strafanzeige, also die Anzeige einer Straftat, kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten schriftlich oder mündlich gestellt werden. In der Regel ist der Gang zur nächsten Polizeidienststelle zu empfehlen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind nach einer Anzeigestellung zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet, es sei denn, dass es offensichtlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gibt.
Grundsätzlich gibt es keine Frist für das Stellen einer Anzeige. Eine Anzeige sollte aber möglichst zeitnah zur Tat gemacht werden, da dies die polizeilichen Ermittlungen erleichtert. Zu beachten ist, dass bestimmte Delikte nur auf Antrag verfolgt werden (zum Beispiel Hausfriedensbruch und Beleidigung). Ein in solchen Fällen erforderlicher Strafantrag ist innerhalb von drei Monaten nach der Tat zu stellen.
Häufig wird die Anzeigenaufnahme mit einer Befragung als Tatzeuge verbunden. Daher sollte man sich, um den Ablauf des Tatgeschehens möglichst präzise darstellen zu können, zuvor alle Umstände der Tat in Erinnerung rufen. Ein nach der Tat angefertigtes schriftliches Gedächtnisprotokoll kann dabei eine gute Stütze sein.
Eine Strafanzeige kann auch mit Hilfe eines Anwaltes formuliert werden.
Strafantrag
In bestimmten Fällen, bei denen die Verwirklichung eher leichterer Straftatbestände in Betracht kommt, ist es für die Strafverfolgung eine Voraussetzung, dass ein Strafantrag vorliegt.
Der Strafantrag kann, im Gegensatz zu der Strafanzeige, nur von der verletzten Person eingereicht werden. Die geschädigte Person gibt so ihr Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung bekannt.
Der Strafantrag kann zusammen mit der Anzeige erledigt werden. Auf dem Anzeigenformular der Polizei muss lediglich das entsprechende Kästchen »Ich stelle Strafantrag« angekreuzt werden. Der Strafantrag kann auch schriftlich nachgereicht werden, allerdings nur bis spätestens drei Monaten nach dem Vorfall.
Bei der Anzeigenstellung steht der Straftatbestand meist noch nicht fest. Somit ist oft nicht eindeutig, welche Straftatbestände in Betracht kommen und ob gegebenfalls ein Strafantrag als Voraussetzung für eine Verfolgung der Tat erfordderlich ist. Daher sollte bei jeder Anzeige vorsorglich ein Strafantrag mit gestellt werden. Nachteile können daraus nicht erwachsen. Ein Strafantrag kann bis zum Abschluß des Strafverfahrens zurückgezogen werden.
Unsicherheit im Kontakt mit der Polizei
Wer sich im Kontakt mit der Polizei unsicher fühlt, sollte sich zur Anzeigenstellung begleiten lassen. Ob die Begleitung bei einer möglichen Vernehmung anwesend sein darf, entscheiden die vernehmenden BeamtInnen. Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, können und sollten auf DolmetscherInnen bestehen, die von der Polizei gestellt werden müssen.
Es ist ratsam, sich in jedem Fall eine Bestätigung über die Anzeige geben zu lassen. Auf dieser ist eine sogenannte Tagebuchnummer vermerkt. Damit erleichtert man sich spätere Nachfragen zur Anzeige oder zum Ermittlungsstand.
Die Polizei ist in jedem Fall zur Aufnahme von Anzeigen verpflichtet. Es kommt trotzdem vor, dass PolizeibeamtInnen Geschädigten nahelegen, auf eine Anzeige zu verzichten. Wer von der Polizei nicht angemessen behandelt wird, gar nach Hause geschickt wird oder keine schriftliche Anzeigenbestätigung erhält, kann ein klärendes Gespräch mit den Vorgesetzten verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es bei eindeutig unagemessenen Verhalten sinnvoll sein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.
Gründe für das Anzeigen rechter Gewalttaten
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Betroffene auf eine Anzeigenstellung verzichten:
Angst vor weiterer Bedrohung und möglichen Racheaktionen aus dem rechten Umfeld der TäterInnen
Eine skeptische oder ablehnende Haltung gegenüber staatlichen Behörden und die Ansicht, dass die Ermittlungsbehörden entsprechende Vorfälle nicht ernst nehmen
Resignation und Gleichgültigkeit
Dafür gibt es konkrete Ursachen und Erfahrungshintergründe, die mit der politischen Einstellung oder dem gesellschaftlichen Status der Betroffenen zusammenhängen können. Wenn etwa Opfer rassistischer Gewalttaten erleben mussten, dass die zum Tatort gerufene Polizei sie wie Verdächtige behandelte, werden sie den Kontakt zur Polizei eher meiden. Wenn linken AktivistInnen, die von Rechten angegriffen wurden, bei einer ZeugInnenvernehmung Fragen über die linke Szene gestellt werden, werden sie sich in ihrem Mißtrauen gegenüber der Polizei bestätigt sehen.
Viele Gründe aber sprechen dafür, rechte Gewalttaten anzuzeigen.
Rechten GewalttäterInnen sollten klare Grenzen gesetzt werden. Dass Menschen als minderwertig angesehen und deshalb geschlagen und getreten werden, darf nicht hingenommen werden.
Es ist in der Regel nicht erfolgversprechend, auf eine Anzeige zu verzichten, um weiterer Gewalt vorzubeugen. Wenn gewaltbereite Rechte ein Opfer gefunden haben, das sich nicht wehrt und keine Anzeige stellt, könnten sie sich sogar zu weiteren Gewalttaten ermutigt fühlen.
Eine Anzeige ist eine deutliche Botschaft an die TäterInnen und ihr Umfeld. Es zeigt ihnen, dass sich Betroffene nicht einschüchtern lassen. Eine Verurteilung vor Gericht ist ein weiteres Signal, das am wirkungsvollsten ist, wenn die Tat nicht allein von der Justiz, sondern auch gesellschaftlich verurteilt wird.
Eine Anzeige löst weder die individuellen Probleme der Opfer, noch hebt sie die gesellschaftlichen Gründe rechter Gewalt auf. Die Anzeige aber ist ein erster Schritt, um in die Opferrolle zu verlassen und als aktive Person die Gewalttat aufzuarbeiten.
Eine Anzeige erleichtert den Erhalt einer finanziellen Entschädigung.
Erst mit einer Anzeige findet ein Angriff Eingang in die Polizeistatistik. Es ist wichtig, dass Gewalttaten dokumentiert werden, damit sie wahrgenommen werden können. Denn viele Menschen unterschätzen das Ausmaß rechter Gewalt.
Quelle: Opferperspektive