Rechte Lehrerin erhält weiter ihr Gehalt-Land Hessen lässt sich auf Vergleich ein

Das Land Hessen hat darauf verzichtet, die fristlose Kündigung der rechten Lehrerin Ingeborg Godenau durchzusetzen. Statt dessen ließ es sich auf einen Vergleich ein: Die Lehrerin bleibt bis 14. Juli beschäftigt, hat aber keinen Anspruch auf Festeinstellung.

Die Lehrerin unterrichtete seit September 2004 Biologie und Französisch in der Eltviller Gutenbergschule. Als durch Medienberichte bekannt wurde, dass die 52-Jährige als Spitzenkandidatin des "Bürgerbündnisses Pro Schwalm-Eder", dem der NPD-Kreisvorsitzende und neonazistische Skinheads angehören, für den Kreistag des nordhessischen Schwalm-Eder-Kreises kandidierte, wurde der Lehrerin fristlos gekündigt. Es bestünden berechtigte Zweifel an ihrer Verfassungstreue, begründete das Kultusministerium sein Vorgehen.

Ingeborg Godenau, die bei der Kommunalwahl als einzige der rechtsextremen Liste in den Schwalm-Eder-Kreistag gewählt wurde, nahm die fristlose Kündigung nicht hin und zog vors Arbeitsgericht. Ihr ging es nicht nur um deren Rücknahme, sondern auch um eine dauerhafte Einstellung in den Schuldienst. Die Lehrerin hatte nämlich nur einen bis 14. Juli diesen Jahres befristeten Vertrag. Allerdings war man mit ihrem Unterricht offenbar so zufrieden und suchte angesichts des Lehrermangels nach Lehrkräften, dass das Schulamt ihr Ende 2005 schriftlich anbot, ab August unbefristet eingestellt zu werden.

Nach dem Wirbel um Godenaus Neonazi-Kontakte wollte das Land davon aber nichts mehr wissen. Die Rechtsanwälte des Kultusministeriums sahen jedoch ein Risiko, die fristlose Kündigung durchzusetzen. Der Lehrerin hätte fehlerfrei nachgewiesen werden müssen, dass sie selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Vorsitzende Richterin des Wiesbadener Arbeitsgerichts schlug einen Vergleich vor, den beide Parteien akzeptierten. Das Land, das offenbar nicht jahrelang prozessieren wollte, akzeptierte, dass Godenau noch bis zum 14. Juli ihr Lehrergehalt erhält. Im Gegenzug akzeptierte die Lehrerin, dass sie nicht fest eingestellt wird. Im Falle einer Einstellungsklage hätte sie wiederum ihre Verfassungstreue nachweisen müssen.

Ingeborg Godenau könnte sich allerdings erneut um eine Einstellung in den Schuldienst bewerben. Dem hat das Land laut Kultusministeriums-Sprecher Christian Boergen einen Riegel vorgeschoben: Sämtliche Schulämter in Hessen seien unterrichtet worden, eine Neubewerbung abzulehnen.

Meldung vom 07.06.2006
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