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StGB im Volltext
Acht Monate nach zwei brutalen rechtsmotivierten Angriffen mussten sich heute (23.05.2006) Ronny S. (19) und Ronny M. (23) vor dem Amtsgericht Güstrow wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. ...
S. griff in der Nacht zum 12.8.2005 gemeinsam mit einer weiteren Person in Teterow zwei nichtrechte Jugendliche mit Baseballschlägern an. Die Betroffenen erlitten zahlreiche Prellungen und Hämatome. In der folgenden Nacht griffen S. und M. zusammen mit mehreren bisher unbekannten Rechten eine Gruppe von fünf Jugendlichen an. Dabei wurden zwei Personen so brutal zusammengeschlagen, dass sie wegen Knochenbrüchen, Nierenprellung, Schädelhirntrauma und Platzwunden am Kopf über mehrere Tage stationär behandelt werden mussten.
Die Angeklagten verbüßen momentan Haftstrafen wg. gefährlicher Körperverletzung und Raub. Zusammen mit weiteren Personen hatten sie einen indischstämmigen Deutschen, der in einer Pizzeria in Teterow arbeitet, zusammengeschlagen und ausgeraubt. S. wurde in der Vergangenheit außerdem wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.
Unter Einbeziehung dieser Strafen wurde Ronny S. heute zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Ronny M. erhielt eine Gesamtstrafe von 3 Jahren.
Die beiden Betroffenen traten im heutigen Prozess als Nebenkläger auf. "Leider wurde die rechte Motivation für den Angriff nur am Rande thematisiert", sagte einer der beiden gegenüber LOBBI e.V. Der Schüler hat von dem Angriff noch heute zwei sichtbare Narben am Kopf. Der zweite Betroffene leidet noch immer unter Problemen mit der linken Hand.
Am Rande des Prozesses kam es zu einer Strafanzeige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen Bekannten der beiden Angeklagten, der im Gerichtssaal anwesend war.
Meldung vom 24.05.2006
Quelle: Lobbi e.V. Mecklenburg-Vorpommern