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StGB im Volltext
Unter "Domain-Grabbing" versteht man die Praxis der Reservierung von Domains, an denen Dritten Rechte zustehen, um sie später zu verkaufen, als Platzhalter zu verwenden oder "falsch" zu verlinken. Die Rechtsprechung sieht hierin eine Sittenwidrigkeit, die zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) begründet und die Strafverfolgung eröffnet. Hierbei kommt es aber immer auf den gewählten Begriff an, ob dieser gegen das Namen-, Kennzeichen-, oder Markenrecht verstösst (Beispiel siehe unter: www.e-recht24.de/news/domainrecht/297.html).