Inwieweit sind die ISP (Internet Service Provider) wie joker.com oder Servicestellen wie denic.de verantwortlich?

Eine Haftung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. "Eine Mithaftung kommt zumindest dann in Betracht, wenn offensichtlich ist, dass der angemeldete Domain-Name mit einem berühmten Kennzeichen kollidiert und das DENIC dennoch ohne weitere Prüfung einträgt. In einem solchen Fall ist das DENIC zur Löschung der Inhaberdaten und Neueintragung des Rechtsinhabers verpflichtet." Die Auseinandersetzung um Rechte an Domains ist eine gerichtliche und nicht Sache von der Servicestelle DENIC oder ISPs.