Überblick: Presserecht. Was muss man beachten?

Oftmals hat man den Begriff Presserecht schnell zur Hand. Gleichzeitig gibt es eine Unklarheit über den Inhalt. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, geht es hier um die Fragen: Was umfasst Presserecht? Was ist ein Presseerzeugnis? Ist mein kleines Flugblatt schon ein Presseerzeugnis? Was muss man beachten? und: Welche rechtlichen Folgen kann das haben, wenn ich etwas vergesse oder gegen das Pressegesetz verstosse? ...

Grundsätzlich versteht man unter Presse alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, die einmalig oder periodisch erscheinen, unabhängig von Inhalt, Preis oder Niveau. Auch Hörbücher, Konzertmitschnitte, CD-ROMs oder DVDs werden davon erfasst. Also auch jeder Flyer der eine Veranstaltung bewirbt oder ein Flugblatt das rechtsextremistische umtriebe eines Lokalpolitikers aufdeckt.

Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs.1 S.1 des Grundgesetzes (GG): ""Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern". Dies hat jedoch auch Grenzen (im Juristendeutsch heissen diese "Schranken"). "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre" (Art. 5 Abs.2 GG). Diese sind bsp. das "Recht der persönlichen Ehre" (hierzu siehe auf dieser Website unter "Strafrecht gegen Rechts / Beleidigungsdelikte und Volksverhetzung) und das allgemeine Persönlichkeitrecht. Dieses steht nicht im Gesetz. In solchen Fällen muss immer überlegt werden, was ist wichtiger - der Schutz des Einzelnen oder die Möglichkeit der Presse darüber zu berichten ("Güterabwägung"). Je wichtiger das Ereignis desto eher steht die Pressefreiheit im Vordergrund.

Da die Presse eine äußerst wichtige Aufgabe erfüllt ("4.Gewalt im Staate") und die Leser / Konsumenten / Bürger darauf vertrauen müssen, dass z.B. bei Recherchen sehr sorgfältig gearbeitet wurde, besteht eine "journalistische Sorgfaltspflicht". Deswegen besteht ein sogenannter Pressekodex der vorsieht, dass die Pflicht, dass "Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt von Nachrichten vor der Veröffentlichung überprüft werden müssen und dass die Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergegeben werden dürfen. Unbestätigte Meldungen oder Gerüchte müssen als solche gekennzeichnet werden"

Desweiteren besteht deswegen eine Impressumspflicht. Bei Druckschriften, Zeitungen, Flugblättern, etc. muss eine Person (Drucker, Verleger) mit richtiger Anschrift benannt werden. Hier genügt auch das Kürzel: "E.i.S." (Eigendruck im Selbstverlag), wenn man das Flugblatt beispielsweise im Copy-Shop vervielfältigt. Bei Zeitschriften muss auch ein verantwortlicher Redakteur benannt werden.

Anzeigen mit denen auf eine Veranstaltung oder auf ein Geschäft hingewiesen wird, müssen mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht werden.

Rechtsfolgen:
Sollten unzutreffende Tatsachenbehauptungen (vergleiche: Rubrik: Strafrecht gegen Rechts/Beleidigungsdelikte) hat der Betroffene das Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung, damit er sich Gehör verschaffen kann.
Darüberhinaus haftet der verantwortliche Redakteur für seinen Beitrag (Schranken siehe oben). Dies kann auch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, etc. ) nach sich ziehen.
Sollten Angaben im Impressum fehlen macht man sich wegen Verstoss gegen das Pressegesetz strafbar. Dies muss aber erstmal jemand anzeigen, dass eine Verfolgung stattfindet. Bei bewusst falschen Angaben ist es oftmal sehr schwer den Verantwortlichen zu ermitteln. In der Praxis schützt dies einerseits vor strafrechtlicher Verfolgung und der Bedrohung durch Neonazis. Man setzt sich jedoch bei Ermittlung oftmals dann wegen eines Verstoss gegen das Pressegesetz (PresseG) aus. Grundsätzlich ist also immer zu überlegen, wenn ich als Privatperson nicht selber auf dem Flugblatt stehen will (aus Angst vor Bedrohung) dies zusammen mit einem Verein oder einer Gruppe zu veröffentlichen, die sich dann presserechtlich verantwortlich zeigen.

Bei Nachfragen oder aktuellen Veränderungen werden wir diese Rubrik entsprechend erweitern.

Autor: Redaktion Recht gegen Rechts