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StGB im Volltext
Wer ist wann ein Urheber? Welche Rechte hat er? und welche Möglichkeiten gibt es einerseits wegen Verstössen gegen das Urheberrecht vorzugehen? und andererseits anderen die Möglichkeit zu geben seine Inhalte per se auch nutzen zu können, da es ja nicht schaden kann, diese möglichst weit zu verbreiten. Da die rechtliche Einordnung und Auseinandersetzung um Frgen des Urheberrechtes sehr vielfältig und umfangreich ist, stellen diese Informationen nur einen ersten kleinen Überblick dar. Für mehr Infos oder Fragen -> mail: info@rechtgegenrechts.org.
Zunächst bezeichnet das Urheberrecht das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. Sobald man etwas erstellt fällt dies darunter. Das Urheberrecht muss man nirgendwo anmelden (wie beispielsweise Patente beim Patentamt). Sobald etwas einmal auf einem Medium (literarische, politische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen) festgehalten worden ist, existiert das Urheberrecht.
Der Schutz des Urhebers bezieht sich auf seine Persönlichkeitsrechte und seine wirtschaftlichen Interessen.
Grundsätzlich gilt das Urheberrecht jedoch nur dann, wenn die Schöpfung des Werkes neu ist und eine gewisse Eigenleistung und Einzigartigkeit aufweisen kann. Dies trifft jedoch bei nahezu allen neu erstellten Texten etc. zu. Nicht jedoch beim bloßen copy & paste eines Artikels auf die eigene Webseite. Hier verletzt man gerade die Urheberrechte des anderen Autors.
Voraussetzung ist, dass das Werk eine "gewisse geistige Schöpfungs- oder Schaffenshöhe erreicht", die sich von anderen, bereits bestehenden, Werken abgrenzt.
Wichtige Beispiele in der Praxis sind das Recht am eigenen Bild und das Autorenrecht auf selbstverfasste Texte.
In Großbritannien und den USA werden urheberrechtliche Rechte durch das (c) - copyright - Zeichen gekennzeichnet und geschützt. Dies dient hauptsächlich der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen. In Deutschland hat das (c) jedoch keine Bedeutung, da grundsätzlich alle Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Um gegen die Ökonomisierung vorzugehen und der Gefahr sich bei Veröffentlichung fremder Texte und Bilder ständig in rechtliche Schwierigkeiten zu begeben, gibt es seit etlichen Jahren die "Copyleft"-Bewegung. Autoren die ihre Werke unter copyleft stellen, wollen die Inhalte der Allgemeinheit zur freien Vervielfältigung und Nutzung bereitstellen. Da man grundsätzlich nicht einfach auf sein Urheberrecht verzichten kann, muss man heirbei über den Weg der Lizenz gehen und in ihrem Rahmen eine freie Nutzung erlauben. Hierzu ausführlicher in der Rubrik: Lizenzrecht.