Einführung
Beleidigungsdelikte
Volksverhetzung
Organisationsdelikte
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Brandstiftung
Notwehr / Nothilfe
StGB im Volltext
Täter griffen Aussiedler und alternative Jugendliche an
Nach fast einem Jahr wurden heute (24.05.2005) am Amtsgericht Grimmen fünf Rechte verurteilt, die am 24. Juli 2004 eine Gruppe Spätaussiedler angegriffen und mehrere von ihnen so schwer verletzt hatten, dass diese über Tage stationär behandelt werden mussten.
An jenem Tag feierten die in Grimmen lebenden Aussiedler und einige Freunde aus anderen Städten im Garten des späteren Geschädigten 61-jährigen Herrn V. Als drei der Gäste die Feier verließen, kam es vor einem anderen Garten zunächst zu verbalen Attacken durch die dort anwesenden Rechten. Unmittelbar danach wurden die drei jugendlichen Aussiedler durch eine größere Gruppe Rechter angegriffen und verletzt. Daraufhin flohen die Angegriffenen und liefen zum Garten des Herrn V. zurück. Kurze Zeit später trafen dort auch die Rechten ein, die ihre Opfer verfolgt hatten. Sie brüllten "Sieg Heil" und ähnliche Parolen. Anschließend überfielen sie mit Knüppeln und ähnlichem bewaffnet die Feier und verletzten drei der Anwesenden so erheblich, dass sie noch zwei Tage später nicht vernehmungsfähig waren. Unter den Opfern war auch der Besitzer des Gartens, der sich den Angreifern in den Weg gestellt hatte und sie zur Ruhe bringen wollte.
Für diesen brutalen rassistischen Angriff wurden nun fünf der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt, die jeweils zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurden. Einer der Angeklagten wurde darüber hinaus wegen Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall verurteilt.
Das Gericht bezeichnete die Tat als "haarsträubend" und "unglaublich brutal". Es lehnte es ab, die Täter nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, da sie nach seiner Meinung über die nötige Reife und Einsicht verfügen, um die Tragweite ihrer Tat einschätzen zu können.
Daneben zeigte das Gericht gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Stralsund deutlich sein Unverständnis über den langen Ermittlungszeitraum. Nach seiner Meinung sei es gerade bei solchen ausgesprochen brutalen Angriffen wichtig möglichst schnell zu eindeutigen Urteilen zu kommen.
Diese Einschätzung teilten auch die anwesenden Betroffenen des Angriffs von denen zwei als Nebenkläger auftraten. Rechtsanwalt Jeschke, der die Nebenklage vertrat, äußerte gegenüber anwesenden Mitarbeitern der LOBBI e.V.: "Der Prozess zeigte einmal mehr, wie groß das Gewaltpotential innerhalb der rechten Szene Grimmens teilweise ist."
Am heutigen Tag fand am Amtsgericht Grimmen ein weiterer Prozess gegen einen rechten Schläger statt. Dieser wurde u.a. angeklagt, im Herbst 2004 aus einer größeren Gruppe heraus mehrere alternative Jugendliche geschlagen zu haben. Der junge Rechte, der in Grimmen als brutaler Schläger bekannt ist und seine Gesinnung offen zur Schau stellt, wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Im Fall einer erneuten Straffälligkeit erwartet ihn eine Haftstrafe von 8 Monaten.
Quelle: www.lobbi-mv.de / Meldung vom 24.05.2005