Überblick: Adhäsionsverfahren

Unter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich eine sehr wichtige spezielle Form eines Verfahrens. Das Adhäsionsverfahren gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit seine zivilrechtlichen Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld,..), die aus der Straftat entstanden sind, im Strafverfahren durchzusetzen. Ansonsten müsste er diese nochmals seperat vor einem Zivilgericht durchsetzen.

Voraussetzungen:
-der "vermögensrechtliche Anspruch" (Schmerzensgeld,..) muss aus der Straftat stammen.
-diesen Anspruch darf er noch nicht vor einem anderen Gericht geltend gemacht haben.
-es muss ein entsprechender Antrag für ein Adhäsionsverfahren gestellt werden (§ 404 StPO).
-Antragsberechtigt ist das Opfer der Straftat oder seine Erben.
-der Antrag muss sich gegen den Beschuldigten richten.

Grundsätzlich werden so im Strafverfahren die zivilrechtlichen Ansprüche ebenfalls mit Stellung des Adhäsionsantrages rechtshängig. Dies ermöglicht den Opfern einer Straftat die Durchsetzung dieser Ansprüche schnell und ohne weitere Belastung in einem neuen Verfahren.

Autor: Redaktion Recht gegen Rechts